Sachverständiger für das
Maler- und Lackiererhandwerk

Zu meinen Aufgaben gehören Gerichts- und Privatgutachten, sowie Beratungen.

Meine Auftraggeber sind Gerichte, Rechtsanwälte, Privatpersonen, Handwerksbetriebe, Versicherungen, Hausverwaltungen und Vermieter.

Über mich

Daniel Korf

Ausbildung im Familien-Betrieb

Maler-Meisterausbildung

Mit-Geschäftsführer im Familien-Betrieb

Alleiniger Geschäftsführer

Lehrgang Maler & Larkierhandwerk

Vereidigung u. Öffentliche Bestellung

Privatgutachten

Das Privatgutachten dient der Entscheidungsfindung bei Meinungsverschiedenheiten oder Streitigkeiten.

Sind sich Auftraggeber und Auftragnehmer nicht einig, beispielsweise über Ergebnis,Ablauf oder Berechnung einer Leistung, so kann ich in Form eines Gutachtens eine fachlich fundierte, neutrale Beurteilung liefern.

Auf dieser Grundlage kann oftmals der Weg über Anwälte und Gerichte und die damit verbundenen Kosten vermieden werden.

Das Privatgutachten bezahlt der Auftraggeber des Gutachtens, was aber nicht zwangsläufig heißt, dass das Ergebnis seinem Sinne ausfällt.

Die Begutachtung findet auf Grundlage von technischen Richtlinien, geltenden Vertragsrecht und Erfahrungswerten statt und erfolgt völlig neutral.

Vergütung

Der Vergütung erfolgt nach JVEG (Justizvergütungs- und Entschädigungsgesetz).

Vergütet werden die geleisteten Stunden, Fahrt- und Parkkosten sowie Schreibgebühren.