Zu meinen Aufgaben gehören Gerichts- und Privatgutachten, sowie Beratungen.
Meine Auftraggeber sind Gerichte, Rechtsanwälte, Privatpersonen, Handwerksbetriebe, Versicherungen, Hausverwaltungen und Vermieter.
2003-2006
Ausbildung im Familien-Betrieb
2010-2011
Maler-Meisterausbildung
2015
Mit-Geschäftsführer im Familien-Betrieb
2018
Alleiniger Geschäftsführer
2020
Lehrgang Maler & Larkierhandwerk
2020
Vereidigung u. Öffentliche Bestellung
Das Privatgutachten dient der Entscheidungsfindung bei Meinungsverschiedenheiten oder Streitigkeiten.
Sind sich Auftraggeber und Auftragnehmer nicht einig, beispielsweise über Ergebnis,Ablauf oder Berechnung einer Leistung, so kann ich in Form eines Gutachtens eine fachlich fundierte, neutrale Beurteilung liefern.
Auf dieser Grundlage kann oftmals der Weg über Anwälte und Gerichte und die damit verbundenen Kosten vermieden werden.
Das Privatgutachten bezahlt der Auftraggeber des Gutachtens, was aber nicht zwangsläufig heißt, dass das Ergebnis seinem Sinne ausfällt.
Die Begutachtung findet auf Grundlage von technischen Richtlinien, geltenden Vertragsrecht und Erfahrungswerten statt und erfolgt völlig neutral.
Der Vergütung erfolgt nach JVEG (Justizvergütungs- und Entschädigungsgesetz).
Vergütet werden die geleisteten Stunden, Fahrt- und Parkkosten sowie Schreibgebühren.